Beschlussempfehlung des Ortsbeirates vom 10. April 2018

In der Pieschener Ortsbeiratssitzung am 10. April 2018 wurde der Beschluss zur Konzeptausschreibung heiß diskutiert (siehe Beitrag). Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, Piraten, Bündnis Freie Bürger und SPD machten Ergänzungsvorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates verständigten sich dann zu nachfolgender Empfehlung für den Stadtrat:

  1. Der Ortstbeirat Pieschen bekennt sich zu einem Erhalt des Gebäudes „Sachsenbad“ und bevorzugt die Wiederherstellung seiner ursprünglichen Nutzung als (Gesundheits-)Bad.
  2. Der Stadtrat bestätigt das vorliegende Nutzungskonzept für das Sachsenbad, Wurzener Straße 18.
  3. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, eine Konzeptausschreibung für den Verkauf oder die Vergabe im Erbbaurecht des Sachsenbades auf der Grundlage des vorgestellten Nutzungskonzeptes durchzuführen.
  4. Der Ortsbeirat Pieschen ersucht den Oberbürgermeister, sich mit einer oder mehreren städtischen Gesellschaften an der Ausschreibung zu beteiligen. Hierzu sind bis zur EXPOREAL Kooperationsmöglichkeiten mit der (lokalen) Wirtschaft sowie mögliche Rechtsformen (z. B. Stiftung, Genossenschaft) zu prüfen.
  5. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bereits in der Konzeptausschreibung festzuschreiben, dass ein Baubeginn spätestens drei Jahre nach Verkauf des Sachsenbades an einen Vorhabenträger zu realisieren ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Landeshauptstadt Dresden im Kaufvertrag ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis einzuräumen. Im Falle einer Weiterveräußerung des Sachsenbades durch den Vorhabenträger ist der Landeshauptstadt Dresden im ursprünglichen Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis einzuräumen.
  6. Es ist noch einmal eine Notsicherung zu veranlassen, um die fortschreitenden Bauschäden einzudämmen und damit auch den Weg für eine Sanierung zu bereiten, wenn möglich aus Mitteln des Sanierungsgebietes (Augleichsbeträge).
  7. In der Konzeptausschreibung sollen die vorhandenen örtlichen Anbieter auf dem Gesundheitssektor (insbesondere Ärztehaus Mickten) einbezogen werden.

Original der Beschlussempfehlung

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